| Motorradreifen 
       Herstellerfreigaben müssen nicht eingetragen werden Aufwendige Tests geben den Kunden Sicherheit  | 
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          Jedes 
        Jahr im März machen sich mehrere Sattelschlepper, beladen mit bis zu 80 
        Motorrädern und Hunderten von Reifen, auf den Weg nach Spanien.  Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für ihre Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die im IVM zusammengeschlossenen Motorrad- und Reifenhersteller vor fünf Jahren auf die gemeinsamen Reifentests im spanischen Idiada verständigt. Am Ende der Testserien standen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, mit denen die Motorradfahrer dann ihre Wunschreifen problemlos fahren konnten. Eben diese Bescheinigungen wurden im vergangnen Jahr aus dem Beispielkatalog zur StVZO für Fahrzeugumrüstungen ersatzlos gestrichen. Hintergrund 
        dieser Entscheidung war es, den Wildwuchs bei Zubehör- und Anbauteilen 
        einzudämmen. Dabei wurde das Kind aber mit dem Bade ausgeschüttet, denn 
        die Überwachungsorganisationen wie TÜV und Dekra interpretierten diese 
        Streichung als einen Rückfall in alte Zeiten: Also verlangten sie wieder 
        die Vorführung des Fahrzeuges mit einem Teilegutachten, die kostenpflichtige 
        Abnahme des Reifenanbaus und die Eintragung der Reifen beim Straßenverkehrsamt 
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       von 
        Michael 
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