Motorradreifen
Herstellerfreigaben müssen nicht eingetragen werden
Aufwendige Tests geben den Kunden Sicherheit


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ür erhebliche Verunsicherung bei Motorradfahrern sowie bei Fahrzeug-und Reifenherstellern hat eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gesorgt. Bis dahin durfte man in Deutschland auch andere Reifenfabrikate als die Serienausstattung fahren, wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorradherstellers mitgeführt wurde. Durch die Änderung der StVZO wurde diese verbraucherfreundliche Regelung gestrichen.

Erst nach massiver Intervention des Industrie- Verbandes Motorrad Deutschland e.V. (IVM) erklärte nun das Bundesverkehrsministerium: Das Mitführen einer Herstellerfreigabe reicht - der kostenpflichtige Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

Jedes Jahr im März machen sich mehrere Sattelschlepper, beladen mit bis zu 80 Motorrädern und Hunderten von Reifen, auf den Weg nach Spanien.
Ihr Ziel: das Testgelände von Idiada bei Barcelona. Dort bringt eine erlesene Gruppe von Testfahrern 14 Tage lang die Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche, in die normale Motorradfahrer kaum vorstoßen. Erst wenn das umfangreiche Testprogramm zur vollen Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeughersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe. Anders als bei Autos stellt die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an die Harmonie von Motorrad und Reifen. Nicht jeder Pneu, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes Motorrad passen würde, ist für diese Maschine wirklich geeignet.

Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für ihre Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die im IVM zusammengeschlossenen Motorrad- und Reifenhersteller vor fünf Jahren auf die gemeinsamen Reifentests im spanischen Idiada verständigt. Am Ende der Testserien standen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, mit denen die Motorradfahrer dann ihre Wunschreifen problemlos fahren konnten. Eben diese Bescheinigungen wurden im vergangnen Jahr aus dem Beispielkatalog zur StVZO für Fahrzeugumrüstungen ersatzlos gestrichen.

Hintergrund dieser Entscheidung war es, den Wildwuchs bei Zubehör- und Anbauteilen einzudämmen. Dabei wurde das Kind aber mit dem Bade ausgeschüttet, denn die Überwachungsorganisationen wie TÜV und Dekra interpretierten diese Streichung als einen Rückfall in alte Zeiten: Also verlangten sie wieder die Vorführung des Fahrzeuges mit einem Teilegutachten, die kostenpflichtige Abnahme des Reifenanbaus und die Eintragung der Reifen beim Straßenverkehrsamt

Quelle: http://www.ivm-ev.de/
Stand: September 2000


von Michael

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