Motorradreifen
Herstellerfreigaben müssen nicht eingetragen werden Aufwendige Tests geben den Kunden Sicherheit |
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Jedes
Jahr im März machen sich mehrere Sattelschlepper, beladen mit bis zu 80
Motorrädern und Hunderten von Reifen, auf den Weg nach Spanien. Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für ihre Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die im IVM zusammengeschlossenen Motorrad- und Reifenhersteller vor fünf Jahren auf die gemeinsamen Reifentests im spanischen Idiada verständigt. Am Ende der Testserien standen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, mit denen die Motorradfahrer dann ihre Wunschreifen problemlos fahren konnten. Eben diese Bescheinigungen wurden im vergangnen Jahr aus dem Beispielkatalog zur StVZO für Fahrzeugumrüstungen ersatzlos gestrichen. Hintergrund
dieser Entscheidung war es, den Wildwuchs bei Zubehör- und Anbauteilen
einzudämmen. Dabei wurde das Kind aber mit dem Bade ausgeschüttet, denn
die Überwachungsorganisationen wie TÜV und Dekra interpretierten diese
Streichung als einen Rückfall in alte Zeiten: Also verlangten sie wieder
die Vorführung des Fahrzeuges mit einem Teilegutachten, die kostenpflichtige
Abnahme des Reifenanbaus und die Eintragung der Reifen beim Straßenverkehrsamt
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von
Michael
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